Tagung "100 Jahre Trennung von Staat und Kirche"

Baptistische Perspektiven für das Verhältnis von Staat und Kirche in einer pluralen Gesellschaft

Mit der Weimarer Reichsverfassung etablierte sich auch in Deutschland die Trennung von Staat und Kirche. Prägend für das neue staatsrechtliche Modell der Weimarer Zeit waren die Körperschaftsrechte, die aus der Zeit vor 1919 stammen und auch Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fanden. Sie ermöglichen bis heute als Körperschaft anerkannter Religionsgemeinschaften größtmögliche Selbstständigkeit und bieten ihnen ein sogenanntes Privilegienbündel. Dieses Modell wird gelegentlich als "hinkende Trennung" von Staat und Kirche bezeichnet.

Angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen stellen sich historische und aktuell relevante inhaltliche Fragen:

  • Wie kamen die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung zustande?
  • Wie leistungsfähig ist das bundesdeutsche Modell in einer multireligiösen und zugleich säkularen Gesellschaft?
  • Muss es angepasst bzw. weiterentwickelt werden?

Diesen Fragen wird in Hauptvorträgen in historischer, theologischer und juristischer Perspektive nachgegangen. Daran anschließend werden Thesen, die ein Arbeitskreis im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden als Standortbestimmung verfasst hat, vorgestellt und mit politischen Vertretern diskutiert.

 

Glauben, Denken, Handeln